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Mietwucher
Der Begriff „Mietwucher" ist ein juristischer Begriff und beschreibt einen Sonderfall des
Wuchers. Bedeutend ist der Begriff im strafrechtlichen und auch im zivilrechtlichen Bereich.
Mietwucher liegt immer dann vor, wenn die zwischen dem Mieter und dem Vermieter
vereinbarte Miete mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichmiete liegt. Allerdings
trifft dies nur für privat genutzten Wohnraum zu. Bei einer gewerblich genutzten Immobilie
ist die Rechtssprechung nicht einheitlich geregelt. In der Praxis wird jedoch von einem
Mietwucher im gewerblichen Bereich gesprochen, wenn eine Überhöhung von 100 Prozent
vorliegt. In beiden Fällen steht die Miete in einem sehr auffälligen Missverhältnis zu der
Leistung, die der Vermieter erbringt. Damit jedoch letztendlich ein Mietwucher geltend
gemacht werden kann, muss der Mieter vorweisen, dass der Vermieter eine Zwangslage des
Mieters ausgenutzt hat, um den überhöhten Mietzins durchsetzen zu können. Mitwucher ist
kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer
Geldstrafe belegt. In besonders schweren Fällen kamen auch schon Freiheitsstrafen von zehn
Jahren vor. Die gesetzliche Grundlage für den Mietwucher stellt das Strafgesetzbuch und das
Verbot über die Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz dar. Liegt die Miete
infolge der Ausnutzung eines zu geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum vor, liegt
nach diesen Gesetzen eine Ordnungswidrigkeit vor. In Deutschland ist der Wucher im
zivilrechtlichen Bereich im Bürgerlichen Gesetzbuch ein besonders geregelter Unterfall des
sittenwidrigen Rechtgeschäfts. Liegt ein Mietwucher vor, sind die Vereinbarungen im Bezug
auf die Miete unwirksam, sofern der Mieter einwandfrei nachweisen kann, dass er sich in
einer Zwangslage befand, als er die überteure Wohnung anmietete. Der Mieter darf auch die
Mietzahlungen an den Vermieter verweigern, bis der Betrag an die ortsübliche
Vergleichsmiete angepasst wurde. Auch zuviel gezahlte Mieten kann der Mieter vom
Vermieter zurückfordern. Allerdings verjährt dieser Rückzahlungsanspruch nach vier Jahren.